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Campingplatz Freizeitinsel

Campingplatzordnung - FAQ

Für Dauercamper, Kurzcamper und Besucher des Campingplatzes Freizeitinsel.

Liebe Gäste, herzlich willkommen bei uns am Campingplatz Freizeitinsel. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir werden Ihnen die Tage oder Wochen, die Sie bei uns verbringen, so angenehm wie möglich machen.
An- und Abmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Campingrezeption.
Bei der Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen Campen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab.
Der Standplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen, da sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt berechnet wird. Der Standplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Gebühren

Der Campinggast zahlt nach der aktuell gültigen Campingplatz-Preisliste.

Die Dauercampinggebühren sind vierteljährlich bar zu entrichten, bzw. werden nach Vereinbarung vom Platzbetreiber jeweils bis zum 15. des ersten Monats per Lastschrift eingezogen.

Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.

Wasch- und Toilettenanlagen

Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Kleinkinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume benutzen. Die Chemietoiletten sind nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung zu entleeren. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Bedienung der Waschmaschine, des Trockenautomaten und der Kochstelle hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen. Eine Kochstelle ist in der Rezeption gegen Gebühr und Pfand erhältlich..

Stellplatz

Bauliche Maßnahmen am Stellplatz dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anlagenbetreiber erfolgen. Genehmigte Investitionen gehen, soweit sie mit der Substanz fest verbunden sind, bei Beendigung der Stellplatzbenutzung entschädigungslos in das Eigentum der Anlage über bzw. ist der Dauercamper verpflichtet, den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Die Einfriedung der Stellfläche ist untersagt. Auf dem Kurzcampingplatz ist es nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.

Stromanschlüsse

 Stromanschlüsse für die Wohnwägen bzw. Wohnmobile dürfen ausschließlich von den beauftragten Organen der Verwaltung hergestellt werden.

Weisungsrecht

Die Verwaltung bzw. deren Beauftragte sind im Sinne des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Campingentgelte werden nicht zurückerstattet.

Brandvorschriften

Offene Feuer sind auf dem Campingplatz verboten. Grillen ist auf den Stellplätzen mit einem geeigneten Grill gestattet.

Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.

Der Camper haftet für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.

Trink- und Gebrauchswasserversorgung

Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserzapfstellen nicht gestattet. Trinkwasser zum gießen von Pflanzen ist verboten, dass aufstellen von Regenwasserbehälter ist erlaubt.

Ruhezeiten

Die Platzruhe dauert von 13:00 - 14:00 Uhr (Mittagsruhe) und 23:00 - 06:30 Uhr (Nachtruhe). Innerhalb dieser Zeiten dürfen keine Kraftfahrzeuge auf dem Platz bewegt werden.


Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

Fahrzeuge

Auf der Zufahrt und am Platz darf mit dem Auto nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Fahrverbot besteht in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 23:00 – 7:00 Uhr.

Das Waschen und Reinigen von Fahrzeugen ist untersagt. Fahrzeuge von Besuchern sind außerhalb des Campingplatzes zu parken.

Tierhaltung

Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden. Hunde müssen auf dem Campingplatzgelände an der Leine geführt werden. Vom Tier verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Dieser hat auch Sorge zu tragen, dass das Tier auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.

Müllentsorgung
Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung. Zur Entsorgung sind am Entsorgungsplatz die entsprechenden Behälter zu nutzen:
  • Restmülltonne/-rollcontainer
  • Papiertonne
  • Grünschnitt nach jeweiliger Absprache mit dem Platzbetreiber
  • Kompost (Kleinmenge) auf Komposthaufen
  • Glas in den Glascontainer am Platz

Das Ablagern von Gegenständen aller Art, einschließlich Sperrmüll, neben den Mülltonnen ist verboten. Bei Zuwiderhandeln muss mit einem Platzverweis gerechnet werden.


Müllentsorgung
Müllentsorgung und das Leeren von Chemikaltoiletten ist Arbeit von Erwachsenen! Bitte die Mülltrennung unbedingt beachten - gemäß Beschriftungen!
Die Container sind entsprechend angeschrieben!
PAPIER - Gelber Sack - BIO - RESTMÜLL
  • Kartons zusammenfalten bzw. zerreißen und in den Papiercontainer geben.
  • Fremdmüll und sperrige Gegenstände sowie Müll von Zuhause wird von uns nicht entsorgt! Auch kaputte Gartenmöbel, alte Teppiche und Vorzeltböden d.h. alle größeren Gegenstände, die nicht zum täglichen Abfall gehören, müssen vom Mieter selbst entsorgt werden.
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung nur dann ein, wenn ein Verschulden der Campingplatzverwaltung nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKWs, Mopeds und Motorrädern, Wohnwägen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet die Campingplatzverwaltung nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für seine Besucher verantwortlich. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.
Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder“. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.
Landschaftsschutz
Der Campingplatz liegt in einer Naturschutzzone und hat somit naturnahen Charakter. Landschaftsschutz ist daher einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher des Campingplatzes zu berücksichtigen. Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtig Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten. Notwendige Pflegemaßnahmen (Auslichten, Entfernen, Fällen) sind nur in Absprache mit der Campingplatzverwaltung gestattet.
 

Das Rasenmähen ist täglich (außer Sonn-und Feiertags) in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 20.00 Uhr erlaubt.

Winterdienst

Der Platzbetreiber ist nicht zum Winterdienst verpflichtet und übernimmt keine Haftung durch Wegeunfälle.Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugt sich der Mieter selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrwege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Beräumungspflicht.

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort. Sie kann jederzeit von der Verwaltung schriftlich geändert werden.

Stand: 27.10.2015